Sieben goldene Regeln nach einem Verkehrsunfall

Sichern Sie die Unfallstelle sofort ab.

Es kostet Sie auf jeden Fall mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld, wenn Sie die Unfallstelle nicht absichern. Also sofort Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen ! Wenn Sie das nicht tun und deshalb ein weiterer Unfall passiert, bei dem eine Person zu Schaden kommt, können Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung bestraft werden.

Lassen Sie Ihr Fahrzeug zunächst an der Unfallstelle stehen.

Markieren Sie die Unfallstelle mit Kreide – wie stehen die beteiligten Fahrzeuge ?, gibt es Bremsspuren ? -, fotografieren Sie die Situation und fahren Sie Ihr Auto/Motorrad dann aus der Gefahrenzone. Aber Achtung: Es kostet Sie 35 Euro Verwarnungsgeld, wenn Sie bei einem sogenannten Bagatellschaden (leichter Blechschaden, kein Personenschaden) ihr Fahrzeug nicht alsbald aus dem fliessenden Verkehr nehmen.

Sorgen Sie für die vollständige Feststellung der Unfalldaten.

Die Namen und Adressen der Unfallfahrer, die Kennzeichen der Unfallfahrzeuge und dasselbe auch von Unfallzeugen sollten Sie sich bereits aufschreiben, während Sie vielleicht auf die Polizei warten. Ihre Versicherung verlangt einen vollständigen Unfallbericht, bevor Sie den Fall bearbeitet und – hoffentlich – zahlt.

Sprechen Sie als erstes mit Ihrer eigenen Versicherung.

Ihre Versicherung soll Ihnen helfen. Das kann Sie am besten, wenn Sie keine eigenmächtigen Maßnahmen zur Schadensbehebung treffen. Ihre Versicherung hat den besseren Überblick, dafür haben Sie sie ja. Sie nennt Ihnen eine Werkstatt und beauftragt ggf. auch einen Sachverständigen.

Bleiben Sie bei der Wahrheit, aber sagen Sie niemals, Sie seien „schuld“.

Versuchen Sie bei Ihrer Schadensmeldung nichts zu „drehen“, sonst kann Ihre Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigern. Es geht immer nur um den objektiven Hergang des Unfalls. Haben Sie Schuldgefühle ? Behalten Sie die an der Unfallstelle unbedingt für sich. Sprechen Sie schnellstens mit einem Anwalt. Am besten ist es, Sie haben sich für diese telefonische Rechtsberatung – wie auch für die Rechtsberatung in anderen Fällen- rechtzeitig eine günstige Rechtsflatrate gesichert.

Melden Sie sich nicht sofort selbst bei der gegnerischen Versicherung.

Schon gar nicht von der Unfallstelle aus. Wenn Sie der Geschädigte sind, liegt Ihnen natürlich an einem schnellen Ausgleich Ihres Schadens. Wann wissen Sie genau, was Ihnen alles zusteht ? Also lassen Sie sich nicht an der Unfallstelle von der gegnerischen Versicherung am Handy dirigieren. Das kann Sie bares Geld kosten.

Verhandeln Sie Ihren Schadensersatz nicht selbst.

Wenn Sie nicht selbst Rechtsanwalt sind, dann sollten Sie es unbedingt vermeiden, mit der gegnerischen Versicherung selbst zu verhandeln. Dazu fehlt Ihnen alles, was einen routinierten Unfallanwalt ausmacht. Wie die Erfahrung zeigt, schneiden die meisten Geschädigten viel schlechter ab, wenn sie die Schadensregulierung ohne Rechtsanwalt betreiben.  – Und viel mehr Ärger haben Sie sowieso. Auch hier hilft die Rechtsflatrate.

Quelle: ADAC